Das Erbrecht ist BGB festgelegt. Es regelt die gestzliche Erbfolge und die Möglichkeit, hiervon abweichend durch letztwillige Verfügung, also insbesondere durch Testament oder Erbvertrag, andere Regelungen zu treffen. Weiter normiert das Erbrecht Pflichteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche für nahe Angehörige des Erblassers, die aufgrund letztwilliger Verfügung oder wegen Erbausschlagung nicht erben.
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